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Autor Thema:   11Punkte Forderungskatalog
Yoran
Welpe

Beiträge: 1
Von:Berlin,12587,Berlin
Registriert: Jul 2000

erstellt am 17. Juli 2000 um 00:51 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Yoran anzusehen!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat

Hier mal ein "Gesetzesvorschlag" damit es nicht heißt, wir zeigen keine Alternativen auf. Ich bin Halter einer Dogge .Und ich will nicht, daß diese(oder andere Hunde) für die Unfähigkeit von Politikern oder kriminellen Ideoten bestraft wird , welche sich und ihre Hunde nicht der Gesellschaft anpassen wollen.
Wer mit mir darüber in eine Diskussion treten will , der kann mir mailen.

11 Punkte Forderungskatalog zum Halten von
Hunden

Diese Richtlinien müssen in erster Linie für Hunde aller Rassen der Größe : Über 20kg Körpergewicht und /oder 50 cm Schulterrißhöhe geltend gemacht werden :

1. Der Halter eines Hundes und auch der Führer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben .

2. Vor der Anschaffung eines Hundes ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen .

3. Jeder Hund benötigt eine Hundehaftpflichtversicherung .

4. Jeder Hund muß in einer zentralen Registrierungsstelle
erfasst sein und dazu mit einem Chip gekennzeichnet sein .

5. Totalverbot für Hundezucht außerhalb dafür bestehender Vereine .

6. Limitierung von Welpenwürfen pro Jahr und Züchter .

7. Anmeldung zum Kauf eines Welpen erfolgt somit langfristig und geht konform mit Gesprächen zwischen Züchtern und zukünftigen Haltern .

8. vor dem Erwerb eines Hundes muß ein theoretischer
Qualifikationsnachweis erbracht werden (Hundeführerschein)
nach dem Welpenkauf muß dieser in einen praktischen umgewandelt werden .

9. wobei ein jährlicher Wesenstest erforderlich ist ,
ein sogenannter Hunde-TÜV welcher Hund und Halter überprüft .

10. Für das Führen von Hunden gilt die 0,5 pro mille Grenze beim Alkohohlkonsum .

11. eine einheitliche zweckgebundene Hundesteuer für alle Rassen .

Gegen Leinen und / oder Maulkorbzwang !


IP: gespeichert

Krenz-May, Michaela
Junghündin / Junghund

Beiträge: 84
Von:D,56204 Hillscheid
Registriert: Mai 2000

erstellt am 17. Juli 2000 um 09:16 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Krenz-May, Michaela anzusehen!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Hallo Yoran,

Dein Gesetzvorschlag kommt zu spät! Und Lücken bzw. Fehler hat er auch!

>>>Hier mal ein "Gesetzesvorschlag" damit es nicht heißt, wir zeigen keine Alternativen auf. Ich bin Halter einer Dogge .Und ich will nicht, daß diese(oder andere Hunde) für die Unfähigkeit von Politikern oder kriminellen Ideoten bestraft wird , welche sich und ihre Hunde nicht der Gesellschaft anpassen wollen.

11 Punkte Forderungskatalog zum Halten von
Hunden

Diese Richtlinien müssen in erster Linie für Hunde aller Rassen der Größe : Über 20kg Körpergewicht und /oder 50 cm Schulterrißhöhe geltend gemacht werden :<<<

---> Da fängt der Schwachsinn doch schon wieder an! Was soll eine 50cm oder 20kg Grenze. Weißt Du eigendlich, daß die meisten Terrier und Jagdhunde unter 20kg und 50cm sind? Wenn man diese Rassen von einer Überprüfung befreit geht in ein paar Jahren der ganze Scheiß von vorne los, weil irgendwelche "kranken Hirne" sich ihre Statussymbole aus diesen rassen neu züchten.

>>>1. Der Halter eines Hundes und auch der Führer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben .

2. Vor der Anschaffung eines Hundes ist ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen .

3. Jeder Hund benötigt eine Hundehaftpflichtversicherung .<<<

---> Gute Sache! Alter, Führungszeugnis und Versicherung sind sinnvoll und lassen sich sogar halbwegs kontrollieren.

>>>4. Jeder Hund muß in einer zentralen Registrierungsstelle
erfasst sein und dazu mit einem Chip gekennzeichnet sein .<<<

---> Mein Hund kriegt keinen Chip!!!!! Er ist in beiden Ohren Tätowiert! Das reicht mir. Ein Chip stellt für mich einen Fremdkörper dar, der in der Lage ist im Körper des Tieres zu wandern! Und ist daher für mich ein Gesundheitsrisiko für meinen Hund!!! Habe schon von Fällen gehöhrt, wo ein wandernder Chip Organe verletzt hat!!!

>>>5. Totalverbot für Hundezucht außerhalb dafür bestehender Vereine .

6. Limitierung von Welpenwürfen pro Jahr und Züchter .

7. Anmeldung zum Kauf eines Welpen erfolgt somit langfristig und geht konform mit Gesprächen zwischen Züchtern und zukünftigen Haltern .<<<

---> Nette Idee aber welchen Züchter würde sich schon die Zeit dafür nehmen? Und wer soll eine solche "Limittierung" überprüfen?

>>>8. vor dem Erwerb eines Hundes muß ein theoretischer Qualifikationsnachweis erbracht werden (Hundeführerschein)
nach dem Welpenkauf muß dieser in einen praktischen umgewandelt werden .

9. wobei ein jährlicher Wesenstest erforderlich ist, ein sogenannter Hunde-TÜV welcher Hund und Halter überprüft .<<<

---> Hunde-TÜV hört sich genial an... aber Du kannst einen Wesenstest bei einem Hund nicht realistisch durchführen. Man müsste den Hund schon einen ganze Weile kennen, um das Wesen beurteilen zu können (Der Hund der letzte Woche in Berlin das Mädchen gebissen hat. War zur Überprüfung bei einem Amtsveterinär und hatte die Prüfung bestanden). Es gibt einfach zu viele Möglichkeiten den Hund "ruhig" zu stellen, ohne das man es merkt. Also ist die einzige realistische Möglichkeit die den Halter zu prüfen.

>>>10. Für das Führen von Hunden gilt die 0,5 pro mille Grenze beim Alkohohlkonsum .

11. eine einheitliche zweckgebundene Hundesteuer für alle Rassen .

Gegen Leinen und / oder Maulkorbzwang !<<<

Hundesteuer ist Gemeinderecht. Ich glaube nicht das man die alle unter einen Hut bringt.
Leinen und Maulkorbzwang (wenn er generell ausgesprochen wird) verstößt gegen das Tierschutzgesetzt! Es entspricht nämlich nicht der artgerechten Haltung eines Hundes, wenn er sichnur an der Leine und mit Maulkorb bewegen darf.

by

Michaela

IP: gespeichert

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