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Autor Thema:   Wir brauchen keine neuen Gesetze
Krenz-May, Michaela
Junghündin / Junghund

Beiträge: 84
Von:D,56204 Hillscheid
Registriert: Mai 2000

erstellt am 07. Juli 2000 um 08:30 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Krenz-May, Michaela anzusehen!     Beitrag editieren/löschen   Antwort mit Zitat
Liebe Hundefreunde, -kritiker
Liebe Politiker!

Es gibt in Deutschland viele Gesetze und Verordnungen. Auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene.
Grundgesetzt, Tierschutzgesetz, Gefahrenabwehrverordnung, Steuergesetze..., um nur einige zu nennen.
Wir brauchen keine gesonderten Gesetze über Kampfhunde!!!

Nehmen Sie z.B. die Gefahrenabwehrverordnung (RLP) dort wird klar definiert was ein gefährlicher Hund ist und das für einen solchen Auflagen verhängt werden können (z.B.Leinen- und Maulkorbzwang). Das Gesetz ist gut, aber es muß auch angewandt und kontrolliert werden! Bei Zuwiederhandlung kann der Hund eingezogen werden. Ebenso können Hunde von „für die Hundehaltung nicht geeigneten“ Leuten eingezogen werden. Für aggressiv und gefährlich geltende Hunde dürfen schon seit langer Zeit auf amtliche Anordnung eingeschläfert werden. Nach dem Tierschutzgesetz ist es verboten Tieren unnötig Schmerzen und Leid zuzufügen oder sie in irgend einer Form zu quälen. Auch die Zucht von Tieren unterliegt genauesten Verordnungen.

Also ist es durchaus möglich mit konsequenter Anwendung der bestehenden Gesetze Schäden unter der Bevölkerung und Tieren abzuwenden!
Denn:
Wer Hunde „scharf“ macht um sie auf Menschen, Hunde oder andere Tiere zu hetzen verstößt gegen das Tierschutzgesetzt und kann dafür belangt werden!!!
Wer seinen Hund nicht unter Kontrolle hat (sprich ihn nicht ordendlich erzieht), und der Hund dadurch Menschen oder Tiere jagd, bedroht oder sogar angreift und verletzt, der verstößt gegen die Gefahrenabwehrverordnung und ist dafür haftbar zu machen.
Ein Hund der einen Menschen beißt oder sonstwie verletzt, verstößt gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland! Denn jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dafür kann der Hundehalter belangt werden.
Und nicht zuletzt, ein Hund der einen anderen Hund oder ein anderes Tier verletzt verstößt gegen das Tierschutzgesetzt. Auch dafür ist der Hundehalter haftbar zu machen!
Diese Liste ließe sich wohl noch endlos fortsetzen... aber, das einzige was fehlt ist eine Versicherungspflicht für Hundehalter!

Es nützt auch nichts, bestimmte Rassen zu verbieten, da letztendlich jeder Hund „scharf“ gemacht werden kann.

Es macht nur Sinn die Hundehaltung unter Beachtung der bestehenden Gesetze aufs genaueste zu kontrollieren und somit die Gefahren von der Bevölkerung abzuwenden.

Es würde einen Sinn machen, Hundehalter (wie ja auch schon die Autofahrer) genauestens auf ihre Eignung zum Halten und Führen von Hunden zu prüfen (Sachkundenachweis). Und in regelmäßigen Abständen die gehaltenen Hunde zu kontrollieren („Hundetüv“?!). Eine solche Überprüfung (und Sachkundenachweis) müsste für Halter aller Hunderassen durchgeführt werden... es sind keine Rassen auszuschließen, da sonst irgendwelche „kranken Hirne“ einfach die nächste Rasse für ihren „Mißbrauch am Geschöpf“ wählen.

Laßt unsere Hunde nicht untergehen oder die Rassevielfalt verarmen.


Dipl. Tierpsychologin
Michaela Krenz-May

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